Texas Blitz

Musik des Tages ist heute – ganz klar – von unserer Band für den 51. Eurovision Song Contest: Texas Lightning.

Texas Lightning

Um 21 Uhr heute Abend beginnt das Finale, das diesmal in Griechenland stattfindet. In der Olympiahalle in Athen gehen Texas Lightning mit “No No Never” an achter Stelle auf die Bühne. Die Liveübertragung beginnt um 21 Uhr im Ersten. In diesem Jahr stimmen die Fernsehzuschauer in 38 Ländern über den Sieger beim Eurovision Song Contest ab.

Auf der Internetseite der Band gibt es den Song und andere Lieder in der Musicbox zum Anhören.

Kerner-Job

An die Worte von Hanns Joachim Friedrichs , das Gesicht der Tagesthemen mit der sonoren Stimme, denke ich recht oft: “Einen guten Journalisten erkennt man daran, dass er sich nicht gemein macht mit einer Sache, auch nicht mit einer guten Sache.” Klar, wie soll man noch distanziert und unvoreingenommen über einen Autokonzern berichten können, wenn man dort ganz “besondere Konditionen” beim Kauf genossen hat. Wie kann man über Unregelmäßigkeiten bei der Lohnzahlung des besten Restaurant am Orte schreiben, wenn man dort regelmäßig ein Menü zum Preis einer Vorspeise futtern kann? Diese Themen muss man ausklammern, so regelt es das übliche redaktionelle Selbstverständnis in Deutschland. In unserer Redaktion zum Beispiel ein Reporter nicht über Vorwürfe gegen eine Firma berichten, weil deren Besitzer den Verein des Kollegen finanziell unterstützt. Klare Sache.

Für Johannes B. Kerner und Reinhold Beckmann gelten andere Regeln. Die beiden Gastgeber von Gesprächssendungen machen Werbung für private Altersvorsorge oder den Börsengang von Fluggesellschaften und laden Firmenvertreter auch noch in ihre Sendungen ein um über das Thema zu reden, für das sie selbst Werbung machen. Eine fragwürdige Praxis, die einigen Artikeln des Pressekodex’ des Deutschen Presserats widerspricht, auch wenn der Kodex die Frage nach werblichen Tätigkeiten von Journalisten nicht explizit stellt. In Artikel 15 heißt es:

Die Annahme und Gewährung von Vorteilen jeder Art, die geeignet sein könnten, die
Entscheidungsfreiheit von Verlag und Redaktion zu beeinträchtigen, sind mit dem
Ansehen, der Unabhängigkeit und der Aufgabe der Presse unvereinbar. Wer sich für
die Verbreitung oder Unterdrückung von Nachrichten bestechen lässt, handelt
unehrenhaft und berufswidrig.

Dazu heißt es erläuternd:

Richtlinie 15.1 – Einladungen und Geschenke
Die Gefahr einer Beeinträchtigung der Entscheidungsfreiheit von Verlagen und Redaktionen
sowie der unabhängigen Urteilsbildung der Journalisten besteht, wenn Redakteure und
redaktionelle Mitarbeiter Einladungen oder Geschenke annehmen, deren Wert das im
gesellschaftlichen Verkehr übliche und im Rahmen der beruflichen Tätigkeit notwendige Maß
übersteigt. Schon der Anschein, die Entscheidungsfreiheit von Verlag und Redaktion könne
durch Gewährung von Einladungen oder Geschenken beeinträchtigt werden, ist zu
vermeiden.
Geschenke sind wirtschaftliche und ideelle Vergünstigungen jeder Art. Die Annahme von
Werbeartikeln zum täglichen Gebrauch oder sonstiger geringwertiger Gegenstände zu
traditionellen Gelegenheiten ist unbedenklich.
Recherche und Berichterstattung dürfen durch die Vergabe oder Annahme von Geschenken,
Rabatten oder Einladungen nicht beeinflusst, behindert oder gar verhindert werden. Verlage
und Journalisten sollten darauf bestehen, dass Informationen unabhängig von der Annahme
eines Geschenks oder einer Einladung gegeben werden.

Niemand wirft den beiden TV-Männern vor, sich bestechen zu lassen. Die entscheidende Passage in diesem Zusammenhang ist aber wohl die Sorge um die Entscheidungsfreiheit der Redaktion, die durch die enege geschäftliche Bindung vom Gastgeber an seine Interviewpartner zumindest gefährdet sein dürfte. Allerdings sei hier angemerkt, dass der Presserat sich mit seinem Kodex vor allem an gedruckte Medien richtet, aber was für Zeitungen gilt, kann fürs Fernsehen ja nicht schlecht sein.

Ähnliche Ansprüche wie der Pressekodex von 1973 formuliert auch der Medienkodex des Netzwerks Recherche. In zehn Punkten stellt er Leitlinien für die journalistische Arbeit in etablierten und neuen Medienformen auf. Für Herrn Kerner und Herrn Beckmann besonders wichtig dürften Punkt 1:

Journalisten berichten unabhängig, sorgfältig, umfassend und wahrhaftig.
Sie achten die Menschenwürde und Persönlichkeitsrechte.

und Punkt 5:

Journalisten machen keine PR.

sein.

Der Deutschlandfunk hat dieses Thema vor einigen Tagen kommentiert. Den Beitrag kann man sich auf dessen Internetseite anhören und lesen.

ESC-Wetten: Griechenland liegt vorn

Der Eurovision-Song-Contest bietet auch die Chance, Geld zu verdienen. Bei Europas Buchmachern liegt der griechische Beitrag derzeit vorn: die Quote liegt bei 3,5. Damit setzt Sängerin Anna Vissi eine ungewöhnliche Tradition fort. Die griechischen Beiträge waren auch in den beiden Jahren zuvor in den Wettbüros als Favoriten gehandelt worden.

Halbfinale in Athen

Der Eurovision Song Contest geht heute Abend in die heiße Phase. Im Halbfinale treten Musiker aus 23 Ländern an, um doch noch den Einzug ins Finale am Sonnabend zu schaffen.
Diese Länder treten heute an, zu sehen und zu hören unter anderem im NDR-Fernsehen:

Armenien – Andre – Without Your Love
Bulgarien – Mariana Popova – Let Me Cry
Slowenien – Anžej Dežan – Mr. Nobody
Andorra – Jennifer – Sense tu
Weißrussland – Polina – Smolova Mum
Albanien – Luiz Ejlli – Fire And Cold
Belgien – Kate Ryan – Je t’adore
Irland – Brian Kennedy – Every Song Is A Cry For Love
Zypern – Annette Artani – Why Angels Cry
Monaco – Séverine Ferrer – La coco-dance
Mazedonien – Elena Risteska – Ninanajna
Polen – Ich Troje – Follow My Heart
Russland – Dima Bilan – Never Let You Go
Türkei – Sibel Tüzün – Superstar
Ukraine – Tina Karol – Show Me Your Love
Finnland – Lordi – Hard Rock Hallelujah
Niederlande – Treble – Amambanda
Litauen – LT – United We Are The Winners
Portugal – Nonstop – Coisas de nada
Schweden – Carola – Invincible
Estland – Sandra Oxenryd – Through My Window
Bosnien-Herzegowina – Hari Mata – Hari Lejla
Island – Silvia Night – Til hamingju Island

Das ist schon mal ein bunter Blumenstrauß, aus dem auch ein bekannter Name heraussticht: Für Belgien tritt Kate Ryan an, die schon den einen oder anderen Disco-Hit in den vergangenen Jahren hatte. Ebenfalls aus den Charts bekannt sind die Spanierinnen von Las Ketchup, die sind aber schon im Finale platziert.
Das Finale beginnt am Sonnabend, 20. Mai, um 21 Uhr. Der deutsche Beitrag kommt von Texas Lightning mit Olli Dietrich am Schlagzeug.

Spitzel-mäßig

Der Bundesnachrichtendienst BND hat großen Aufwand betrieben, Journalisten auszuspionieren. Dabei wurden Medienberichten zufolge auch Kollegen aufeinander angesetzt – dies alles zu dem Zweck, undichte Stellen im Auslandsgeheimdienst der Bundesrepublik ausfindig zu machen. Zeitungen, Radio und Fernsehen haben in den vergangenen Tagen aus verständlicher Empörung ausführlich darüber berichtet.
Die Bundesregierung hat dem Geheimdienst ja inzwischen untersagt, Redakteure zu überwachen – da halten sich die Schlapphüte ganz bestimmt dran…
Der Karikaturist Tomicek – einer der besten seiner Zunft – hat das Thema schon mehrfach zum Gegenstand seiner Zeichnungen gemacht. Die wohl beste ist diese hier.

Der Taxifahrer ist kein Taxifahrer

Der Filmausschnitt aus einer Sendung der BBC über den falschen Interviewpartner im richtigen Studio ist wirklich einmalig. Allerdings gibt es nun neue Angaben über die Identität des Mannes, der wie durch Zufall in eine Livesendung geriet. Der Mann ist kein Taxifahrer, wie die “Mail on Sunday” zunächst berichtete, sondern Wirtschaftswissenschaftler, der sich bei der BBC um einen Job beworben hatte und das alles für eine Art Bewerbungstest hielt, bis das Rotlicht anging….
Darüber klärt der Mann auf, der eigentlich im Studio sitzen sollte und auf seiner Internetseite die Dinge richtig stellt.

Bloß nicht das Haus verkaufen

Heute ist ein toller Tag für Blogger. Es passiert so viel Belangloses, über das man der Welt was erzählen kann. So war ich heute in der bequemen Situation, in Warnemünde ein Eis zu kaufen. Über der Theke direkt am Alten Strom prangt dieses Schild:

Außerhausverkauf

Wie gut, dass ich bloß zwei Eiskugeln haben wollte und mir der Sinn nicht gerade nach dem Erwerb von Gebäuden und Eigenheimen stand. In meiner Erleichterung, dass ich von dieser Beschränkung nicht betroffen war, habe ich ganz vergessen zu fragen, was man denn in der Diele noch alles erstehen kann außer Häusern: Tarnkappen-Schnellboote, Kartoffeln zum Einkellern, Sitzgruppen – vielleicht ist ja wenigstens Mieten oder Pachten von Gebäuden möglich? Wer weiß, was die Eisverkäufer schon alles erlebt haben mit ihren Kunden. Bestimmt gibt es irgendwo eine Statistik, wie oft pro Tag Eisdielenmitarbeiter durchschnittlich gefragt werden, ob sie auch Häuser oder gar das Haus, in dem sie gerade stehen, veräußern würden. Wir Kunden machen uns wahrscheinlich gar keine Vorstellung, wie nervig, störend und ermüdend diese dauernde Fragerei sein kann.

Ich muss wohl noch mal hinfahren, um das alles zu klären; und weil das Eis recht lecker war – und das ist ja die Hauptsache.

face of horror

Gemeinhin möchte man annehmen, dass der Beruf des Taxifahrers höchstens ein Quentchen Abwechslung bietet – zum Beispiel, weil man immer wieder andere Leute zu bislang unbekannten Straßen bringen kann. Das sind die normalen Tage. Und dann gibt es diese Tage, an denen man irgendwo in einer Empfangshalle auf den Fahrgast wartet, zu dessen Transport man beordert wurde – und wenig später findet man sich in einer Live-Sendung der BBC im Fernsehen wieder, wird für einen Internetexperten gehalten, der was zu einem Rechtsstreit sagen soll… und dann macht man ein ziemlich lustiges Gesicht. Die “Mail on Sunday”, die darüber berichtet, nennt das “face of horror”.
Da fällt einem sofort der “falsche Manfred Kock” ein, der einst über 4 Minuten lang im Radio interviewt worden ist.