Auch Grausamkeit kennt offensichtlich keine Grenzen
Der Prozess um den Mord, begangen von 4 jungen Erwachsenen an einem 19-Jährigen, hat begonnen. Noch grausamer geht es wohl nicht. Ermordet, zerstückelt, teilweise im Neckar versenkt, teilweise einbetoniert. n-tv berichtet unter:
http://www.n-tv.de/917031.html
Und hier frage ich mich oft, wie kann man als Rechtsanwalt überhaupt so einen Hauptangeklagten verteidigen. Ja sicher, man muss, jeder Angeklagte hat ein Recht auf einen Anwalt. Verteidigen kann hier gar nicht das richtige Wort sein! Denn hier gibt es nichts zu verteidigen, was geschehen ist, muss man als heimtückischen grausamen Mord bezeichnen. Mich regt jetzt nur furchtbar auf, dass hier diskutiert werden muss, ob das Erwachsenenstrafrecht angewandt werden kann. Ich verstehe diese Regelung sowieso nicht. Man ist mit 18 Jahren alt genug zum Autofahren, zum Wählen, muss für seine Entscheidung selbst geradestehen, man darf Verträge unterschreiben. Aber man darf nicht wie ein Erwachsener bestraft werden für ein brutales Verbrechen? Hoffentlich doch. Ich glaube, sonst verstehen die Angehörigen die Welt nicht mehr und ich auch nicht. Bestimmt hatte der Hauptangeklagte eine schwere Jugend, wie so oft, steht jetzt unter Psychopharmaka. Warum, weil er sich selbst sonst nicht ertragen könnte? Für mich überhaupt kein Grund zur Entschuldigung. Man darf gespannt sein, wie hier die Richter Recht sprechen.
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