Bücherdiebstahl: Professor wieder verurteilt

Ein Literaturprofessor aus Rostock ist in Bonn erneut als Bücherdieb* verurteilt worden, weil er gestohlene Bücher verkauft und Kaufbelege gefälscht hat. Der Germanist wurde im Revisionsverfahren schuldig gesprochen. Das Landgericht sah es als erwiesen an, dass er Bücher aus einer Hochschulbibliothek in Bonn geklaut und dann bei einem Internetauktionshaus verkauft hatte. Das Urteil lautet: Eineinhalb Jahre Haft auf Bewährung. Wenn dieses Urteil rechtskräftig wird, verliert der Mann seinen Beamtenstatus.

Gegen das Urteil des Amtsgerichts hatte er nach einem ersten Geständnis Widerspruch eingelegt. Auch die Staatsanwaltschaft hatte gegen das Urteil der ersten Instanz Berufung eingelegt. Auch nach dem neuen Urteil will die Verteidigung in Berufung gehen.

Der Wissenschaftler hatte mehrere Jahre in Bonn gelehrt. Die Bücher, die er nach Auffassung des Gerichts gestohlen hat, stammen aus dem 16. bis 18. Jahrhundert. (Auch hier war schon davon die Rede)

Deutschlandradio Kultur

dpa-Meldung bei der Sächsischen Zeitung

* siehe Kommentar Nummer 11

Autor: Christian

Der Verfasser aller Beiträge auf kohlhof.de

17 Gedanken zu „Bücherdiebstahl: Professor wieder verurteilt“

  1. Also unglaublich, diese bösen Buben, hört denn das nie auf? Liegt wohl daran, dass der Arme zu wenig verdient, Beamter eben, sind doch einfach nur benachteilt, denn die echte Liebe zum Buch kanns dann ja wohl kaum gewesen sein, wenn er dann hinterher bei ebay alles vertickert. Und so einer ist Literaturprofessor? Dem sollte doch das Buch heilig sein, oder?
    Aber recht so, Strafe muss sein, das hat er jetzt davon, so ein Blödie, also was fällt einem dazu noch ein ???

  2. Stimmt, gerade historische Bücher sollten ihm eigentlich heilig sein ! Damit sein Betrug nicht auffiel, hatte er aber offenbar die wertvollen Buchseiten vom Buchband getrennt und durch anderes Papier ersetzt. Ein Frevel, der natürlich dem nachfolgenden Nutzer der Bibliothek auffallen mußte. Was ging nur im Kopf von diesem hochdekorierten, sehr gut entlohnten Professor vor ? Vermutlich hatte er eine teure Geliebte ;-)

  3. Teure Geliebte, ja, das wirds sein, die einzig logische Erklärung, die man einem Mann zugestehen kann, wenn er dermaßen die Übersicht verliert, oder ??? Und irgendwie heißt es doch auch, wenn der Verstand ausbleibt, dann rutscht er, oder wie war das noch ???

  4. Doch, war er (wobei das ja sowieso zweitrangig wäre). Die Taten sollen im Zeitraum von 1997 bis 2003 gelegen haben. Promoviert hat der jetzt Verurteilte bereits 1983, die Habilitation war dann 1990. So wäre also zu präzisieren, dass die Taten, um die es im Prozess ging, begangen wurden, als der Gelehrte schon einen Lehrstuhl in Rostock inne hatte.

  5. Und ich denke auf dieser Seite kann man sich ganz sicher sein, dass die Beiträge gut recherchiert sind, denn schließlich ist der Verfasser ja von Beruf Rechercheur/Journalist …

  6. Also ich bin eine Studentin von ihm an der Uni Rostock und habe zur Zeit auch Seminare bei ihm.
    Es stimmt nicht, dass er schon Professor bei uns war, als er damit angefangen hat.
    Er war Dr. an der Uni Bonn als er die Bücher geklaut hat.
    Nach dem Antritt seiner Professur hat er keine Bücher mehr geklaut (jedenfalls hat das Gericht nichts dergleichen feststellen können).
    Sein Verbrechen als Prof. Lag darin, dass er die Bücher noch vertickt hat.

    Bei uns an der Uni herrscht viel Aufruhr wegen ihm.
    Viele haben Angst, dass er seine Professur verliert, weil sie bei ihm Prüfung machen wollen, wie ich auch noch.

    Außerdem ist er ein sehr netter und den Studenten zugetaner Professor, im Gegensatz zu sooo vielen anderen.
    Er macht immer interessante Vorlesungen und setzt sich sehr für seine Studenten ein.

    Ich schreibe dies nur, damit ihr auch die andere Seite seht. :-)

  7. Also, wie auch immer. Hier noch mal ein Auszug aus einer Agentur-Meldung zum Prozess vor gut einem Jahr, also zur ersten Instanz:
    “Der Angeklagte hatte in Bonn promoviert und war 25 Jahre lang Nutzer der Universitätsbibliothek, zeitweise als wissenschaftlicher
    Mitarbeiter. Die Diebstähle soll er in einem Zeitraum von sechs Jahren begangen haben.”

    Und nicht nur im oben erwähnten Spiegel-Artikel ist der Zeitraum benannt, auch in der Berliner Zeitung vom 21. Januar 2006:
    “Das Amtsgericht Bonn verurteilte jetzt einen Professor der Germanistik, der aus der dortigen Universitätsbibliothek in den Jahren 1997 bis 2003 kostbare historische Werke gestohlen hat.”

    Naja, und da war er doch Professor.

  8. Also, wie bereits gesagt, es stimmt nicht.
    Er ist ja nicht einmal verurteilt worden, Bücher gestohlen zu haben.
    Ihm konnte nichts derartiges nachgewiesen werden.
    Weshalb er verurteilt wurde war, weil er gestohlene Bücher verkauft hat.
    Man macht sich strafbar, wenn man gestohlene Sachen verkauft. Deshalb muss man sich, wenn man etwas gebraucht kauft genauestens informieren, woher der Verkäufer die Ware hat. Tut man dies nicht, kann einem dies vorgeworfen werden.

    Das, was er bis 2006 getan hat, war Bücher zu verkaufen, die wahrscheinlich gestohlen worden sind, aber nicht, dass er Bücher gestohlen hat.

    Da sind die ganzen Zeitungsberichte leider völlig falsch. In BILD-Manier eben.
    So auch dieser Artikel hier bei kohlhof.de.
    :-(

  9. Nach Angaben eines Sprechers des Landgerichts wurde besagter Germanist wegen vollendeten und versuchten Betruges und wegen Urkundenfälschung verurteilt. Er wurde nicht wegen Diebstahls verurteilt, weil die Taten schon lange zurückliegen und deshalb verjährt sind. Die Kammer hat die Diebstahlsfälle aber trotzdem berücksichtigt, wenn auch nur indirekt, wie es der Sprecher formulierte. Sie habe festgestellt, dass der Professor die Bücher gestohlen hat, oder anders formuliert: Sie hat dies als erwiesen angesehen. Noch einmal: Er wurde verurteilt, weil er mehrere gestohlene Bücher weiter-verkauft hat, sozusagen Verkauf von Diebesgut an gutgläubige Dritte. Für die Richter stand also fest, dass der Wissenschaftler selbst die Bücher gestohlen hat – eine Verurteilung deswegen war aber nicht mehr möglich. Ich stimme rila zu, dass die Berichte darüber nicht genau genug formuliert sind. Formulierungen wi “völlig falsch” und “Bild-Manier” als Vorwürfe gegen die Texte sind allerdings unzulässige Verallgemeinerungen, die weit übers Ziel hinausschießen. Die Angaben, wann welche Taten begangen wurden (wann geklaut, wann verkauft), sind allerdings in der Tat nicht korrekt. Die Verkäufe erfolgten dem Sprecher zufolge 1997 und die versuchten Verkäufe 2002.

  10. Na sowas! Hin und her – die Sauerei an sich, begangen von einem studierten Literat, dem Bücher heilig sein sollten, ob nun zu dem Zeitpunkt Prof. oder nicht, das ist doch dann eigentlich sch…egal, übrig bleibt das Unglaubliche, oder??? Und das heißt ja nicht, dass er kein guter Lehrer sein kann, wundert mich aber trotzdem, dass er das noch darf …

  11. Zur Information: der Betreffende war zu diesem Zeitpunkt wissenschatlicher Assistent. Als solcher genoß er bestimmte Ausleih-Privilegien, die Universitätsbibliotheken allgemein und die Bonner Landes- und Universitätsbibliothek im Besonderen den Universitätsangehörigen gewähren. (Ausleihe auf besondere Leihscheine unbestimmte Zeit, Zugang zu Magazinen, Keine Verspätungsgebühren sondern freundliche Mahnbriefe und Bevorzugung bei Mehrfach-Bestellung, alles, was “normale” Benutzer nicht haben, die demnächst sogar 20 EUR Mitgliesgebühr zahlen müssen!). Später, als Professor war er übrigens auch eine Zeitlang Direktor des Seminars und somit auch verantwortlich für eine nicht unbeträchtliche Sammlung von Büchern. Was, wenn er einen Dieb erwischt hätte?

  12. Der Professor ist nun schon seit einer ganzen Weile nicht mehr an der Uni.
    Und viele “trauern” um ihn.
    Das Literatur-Angebot ist dadurch so viel schlechter geworden. :-(
    Aber ist die Welt dadurch nun besser geworden?
    Ich weiß nicht.

    Ja, ich finde, dass dies eine verabscheuungswürdige Tat für einen Literaturwissenschaftler ist!
    Aber trotzdem finde ich die Strafe zu hart.
    Er hätte auch eine richtig gute und hohe Wiedergutmachungs-Strafe bekommen können.
    Zum Beispiel 200.000 € Strafe zahlen.
    Aber so hat er keine Strafe gezahlt und somit auch keine Wiedergutmachung geleistet, was er laut eigener Aussage auf jeden Fall sinnvoll gefunden hätte.
    Und nun wurde sein Leben und das seiner Kinder empfindlich erschüttert.
    Die Kinder mussten einen erheblichen sozialen Abstieg hinnehmen und die Schule wechseln, soweit ich weiß.
    Und wir Studenten vermissen den bärbeißigen und frotzeligen, aber überaus scharfsinnigen und kritischen Dozenten.

    Das musste neben der ganzen abstrafenden und absolut negativen Kritik auch mal gesagt werden!

  13. Was die Geldstrafe angeht, stimme ich meiner “Vorschreiberin” zu. Wäre ne gute Idee gewesen. Aber deine Ansichten zum sozialen Abstieg kann ich keineswegs teilen! Nach eigenen Aussagen hat DER doch jetzt in seinem neuen Job “endlich mal die Möglichkeit, richtig Geld zu verdienen”! (Zitat)
    Ich hatte mich meinerseits allerdings auch schon voll und ganz auf ihn als Prüfer eingeschossen und vorbereitet. Und nun??!! Da bin ich schon ein bisschen sauer! Mitleid habe ich keines mit ihm. Eigentlich wird er jetzt doch sogar als Held gefeiert! (s.o.) – Und das kann´s ja auch nicht sein, oder??

  14. Tja, ich habe Bainer Rasler mal ganz dumm gefragt, als die Grüchte aufkamen (2002?), aber nur, weil ich keinerlei Prüfungen bei ihm hatte. Aber irgendwie hat mir das auch nicht geholfen. Das, was ich von seinen egozentrischen, selbstverliebten Vorlesungen behalten habe, waren wirre Monologe über Motorräder, Ally McBeal und StarTrek. Nichts davon blieb hängen. Mhhh… Vielleicht hat er mal 1-2 gute Bücher geschrieben, aber gezeigt hat er mir jedenfalls nichts davon in Seminaren.

    Man kann halt nicht arrogant 10 Jahre lang sich französische Heimlichkeiten auf den Gängen zutuscheln und hoffen, dass ihn niemand in einem Sprach-Flur ! einer Uni versteht im Dschungel der ach so unwissenden Ossies. Leider nicht geklappt, das Untertauchen in der Provinz.

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