Apfel-Fall

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Frage an die Juristen unter uns:

Warnschild an einem Baum vor herabfallenden Äpfeln: “Wir bitten um ihr Verständnis, dass wir keine Haftung für herabfallende Äpfel übernehmen.”

Reicht es, ein Schild wie dieses an einen Apfelbaum zu pinnen, um sich jeglicher rechtlicher Ansprüche zu entledigen, die auf einen zukommen, wenn man ein gutgehendes Café betreibt und Gäste im Außenbereich platziert, die unter einem dicht behängten Apfelbaumzweig den sonnigen Nachmittag genießen, bis eine der herabfallenden Früchte einem zufälligen Opfer den Schädel spaltet? (Ja, das ist ein langer Satz, aber es geht ja auch um Juristisches… und nein, mir ist der oben geschilderte Fall nicht passiert, ich weiß auch nichts von einem derartigen Vorkommnis. Es ist nur eine theoretische Frage.)

Ergänzung (8.9.2008): Sehr viele Juristen scheinen hier ja nicht mitzulesen… Wie auch immer, in den Kommentaren fasse ich eine Stellungnahme zusammen: Die Sicherunsgpflicht ist mit dem Schild wohl erfüllt. Da spielen dann auch etwas ungelenke Formulierungen auf dem Aushang keine Rolle, denn schließlich übernimmt der Besitzer bestimmt nicht die Haftung für das Obst an sich, sondern eher für die Schäden, die dadurch entstehen….

Autor: Christian

Der Verfasser aller Beiträge auf kohlhof.de

10 Gedanken zu „Apfel-Fall“

  1. Spaltet so ein Apfel in diesem Café-Garten, wenn er denn fällt, nur sich selbst oder auch das Hirn des Betroffenen? Ist das das Gleiche wie “Für Garderobe kann keine Haftung übernommen werden”? Wo käme man da hin, wenn jeder seinen Mantel deswegen aufm Stuhl aufhängt? Vielleicht gibts ja auch für die Beule vom Apfel ein extra Kuchenstück oder den Kaffee umsonst. Aber du hast Recht, so nicht bitte! Und wer meldet sich jetzt mit der juristisch abgesicherten Antwort?

  2. Tja … ich kenne eine Juristin, deren Bluse durch einen Apfelangriff auf ihren Cappucino runiniert wurde. Café Kloster wollte keine Reinigung übernehmen, denn es gibt ja ein Hinweischild! Ihre Bluse war der Hingucker auf dem folgenden Arbeitstreffen :)

  3. Und ist die Apfelblusen-Juristin in irgendeiner Weise rechtlich tätig geworden?
    Hier herrscht übrigens auch die (Fach-)Meinung vor, dass mit dem Schild der Pflicht zur Verkehrssicherung (wie das, glaube ich, heißt) hinreichend entsprochen wird.

    PS: Seltsam, kaum gehts um Jurisprudenz, schon verfällt unserein in so ein seltsames Wortwust-Gefasel.

  4. 1. im zuge der auslegung könnte man zu dem schluss kommen, daß tatsächlich nicht für die herabfallenden äpfel keine haftung übernommen werden soll, sondern für dadurch entstehende schäden (kausalität I und II).

    2. wie beim berühmten irrtum über die garderobenhaftung würde ein haftungsausschluss vermutlich nicht einzig wegen des schildes bejaht werden. es ist davon auszugehen, daß die kellnerin eintreffende gäste zur zeit der apfelreife – hinweischild hin oder her – ausdrücklich darauf hinweisen müßte, daß sie sich einer nicht zu unterschätzenden gefahr aussetzen, wenn sie unter dem apfelbaum in reichweie der herabfallenden früchte platz nehmen, UND daß das unternehmen für die dadurch entstehenden schäden eben nicht haftet.

    3. schmalspurvermutungen… aber immerhin ;-))

    4. LG!

  5. Anhand des Fotos scheint es vorliegend um die sog. Verkehrssicherungspflicht des Gaststättenbetreibers zu gehen. Es wurde von diesem der Außenbereich für eine Vielzahl von Gästen geöffnet. Zudem weiß er positiv um die damit verbundenen Gefahren für Leib und Leben (vom Apfel erschlagen zu werden kann unangenehm sein). Daraus folgt die Pflicht, auf diese Gefahren hinzuweisen. Nur mit entsprechendem Hinweis kann er sich einer möglichen Haftung entziehen. Man beachte im Alltag die diversen Hinweisschilder – alle vor diesem Hintergrund aufgestellt (z.B. bei Stolpergefahr – Hinweis auf unebenen Fußboden auf Fußgängerwegen, herabfallende Äste etc.).
    Im Gegenzug wird der Betreiber sich fragen lassen müssen, warum er die Äpfel nicht geerntet hat. Die Gefahr wäre gebannt, die Bluse bleibt sauber. Ein rechtlich interessantes Problem!

  6. Ich denke auch, der Apfel gehört am besten in die Bluse und nicht auf die Bluse! Was so ein Schild doch für Diskussionen auslösen kann. Aber gerade denke ich, dieses Bäumchen könnte ja auch mal ein Tete-à-Tete einleiten. Adam bricht für Eva den Apfel, ohne dafür bestraft zu werden, im Gegenteil, oder?

  7. Da nun schon Adam und Eva ins Spiel gebracht wurden, hier der Kommentar eines Neunmalklugen: Warum heißt der Adamsapfel “Adamsapfel”?

    Der Aberglaube erklärt diesen Höcker als Souvenir vom Sündenfall: Zur Strafe für seine Schwäche für die reizene Eva und ihren Apfel (oder ihre Äpfel?) soll Adam ein Stück der verbotenen Frucht im Hals steckengeblieben sein, auf dass er auf ewig an seine Sünde erinnert werde.
    Sprachwissenschaftler erklären den Ursprung des Wortes und den damit verbundenen Aberglauben allerdings als einen möglichen Übersetzungsfehler aus dem Hebräischen. Dort heißt der Kehlkopf: Erhebung (tappuah) des Mannes (Adam). Da “tappuah” im Hebräischen aber auch Apfel heißt, sei daraus “Adamsapfel” geworden.

    Ja, so kann man vom eigentlichen Thema abweichen. Aber dafür haben jetzt hoffentlich alle was gelernt.

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