Bundestrojaner mit Fragezeichen

Sonntage sind gute Tage, um einen Skandal zu starten. Wenn die Beschuldigten einen freien Tag genießen wollen, haben andere wiederum Zeit, sich ausführlich mit erschütternden Neuigkeiten zu beschäftigen. Vielleicht ist genau das ein Grund, warum gerade heute die Tatsache publik wird, dass es angeblich ein staatliches Schnüffelprogramm gibt, das auf Windowsrechnern viel mehr macht, als es Verfassungsrichter einst gestattet haben – und das dazu auch noch von technisch wohl eher lausiger Qualität.

Kaum jemand unter den durchschnittlichen Computernutzern und Internetsurfern kann wohl beurteilen, wie man ein gutes Schadprogramm, einen Keylogger, Trojaner oder was auch immer schreibt. Trotzdem ist die Aufregung natürlich groß. Und keine Frage: Wenn das stimmt, was der Chaos-Computer-Club da behauptet, dann haben wir es hier in der Tat mit einem riesigen Datenschutz- und Justiz-Skandal zu tun. Aber wenn man sich das alles so durchliest, dann kommen doch ein paar Fragen auf:

1.) Was genau haben denn die Leute vom CCC da analysiert? Worauf beruht ihre Behauptung, dass es sich um eine von staatlichen Stellen in Auftrag gegebene und dann auch von ihnen eingesetzte Software handelt. In den Analysen der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung, aber auch im Text des CCC selbst fehlen diese Angaben.

2.) In der FASZ wird erwähnt, dass der CCC rechtzeitig vor der Veröffentlichung seiner Analyse das Bundesinnenministerium informiert habe, um laufende Ermittlungen nicht zu gefährden. Das ist nett, warum taucht dann aber in dem journalistischen Text der FASZ keine Stellungnahme des Innenministeriums auf. Es ist anzunehmen, dass die Redaktion nicht erst gestern Abend von diesen massiven Vorwürfen erfahren hat und deshalb wohl Zeit genug war, die Beschuldigten um eine Stellungnahme zu bitten. Die journalistische Fairness und die Sorgfaltspflicht schließen dies eigentlich mit ein und setzen die Möglichkeit zur Stellungnahme sogar voraus. Und selbst wenn das Innenministerium nicht antworten wollte, ist ein Hinweis “… wollte sich nicht äußern” unverzichtbar. Seltsam. Reaktionen des Innenministeriums finden sich erst Stunden später. Kein Wunder es ist ja Sonntag.

3.) Wer ist also Urheber oder Absender des vermeintlich amtlichen Trojaners? Und warum ist der dann auch noch so lausig programmiert, wie es der CCC behauptet. Warum ist der Trojaner so schlecht geschützt, warum nutzt er vergleichsweise schwache Verschlüsselungstechniken? Warum verwischt er seine eigenen Spuren nicht besser? Warum begeht er gleich Rechtsbruch in mehrfacher Hinsicht – und das für Fachleute offenbar so offensichtlich? Wollte der Trojaner möglicherweise entdeckt werden? (und erklärt sich damit auch der Humor der unbekannten Programmierer, eine Variable oder Routine oder was auch immer es ist, ausgerechnet der Jahreszeit entsprechend “0zapftis” zu nennen – sozusagen digitales Oktoberfest auf angezapften Rechnern?)

4.) Wie sicher ist sich der CCC selbst, was er da auf dem Silbertablett serviert bekam? Auf der eigenen Internetseite heißt es noch vollmundig “Chaos-Computer-Club analysiert Staatstrojaner […] Der Chaos Computer Club (CCC) hat eine eingehende Analyse staatlicher Spionagesoftware vorgenommen”, während es in der dazu verlinkten 20-seitigen Analyse viel vorsichtiger formuliert heißt: “Dem Chaos Computer Club (CCC) wurde Schadsoftware zugespielt, deren Besitzer begründeten Anlaß zu der Vermutung hatten, daß es sich möglicherweise um einen ,Bundestrojaner’ handeln könnte.” Irgendjemand vermutet – und scheint dafür wohl gute Gründe zu haben – dass es sich “möglicherweise” und einen in Anführungsstrichen Bundestrojaner handeln könnte. Mehr Konjunktiv und Einschränkungen in einem einzigen Satz sind fast nicht möglich. Natürlich kann die Vermutung naheliegen, dass es sich um ein staatliches Projekt handelt. Aber: Beweise fehlen.

5.) Die FASZ berichtet von aktuellen Ermittlungs-Verfahren, in denen angeblich Fahnder angeblich digitale Dokumente vorgelegt haben, an die sie nach geltendem Recht gar nicht hätten gelangen dürfen, also Dateien aus Überwachungen, die über die Quellen-TKÜ hinausgehen. Den Ermittlern dürfte in diesem Fall klargewesen sein, dass sie unrechtmäßig erlangtes Beweismaterial benutzen, warum sollten sie so etwas öffentlich machen, was einerseits ihre (illegalen) Methoden beweisen würde und andererseits vor Gericht ja wohl überhaupt keinen Wert haben dürfte. Sollten die tatsächlich so doof sein?

Was nun passiert, war vorherzusehen. Der Aufschrei war irre laut. Kaum jemand kann zum jetzigen Zeitpunkt beurteilen, was tatsächlich Sache ist – aber schon jetzt gibt es Forderungen, der BKA-Chef müsse zurücktreten. Justiz-Ministerinnen reagieren empört. Und bei heise.de gibt es schon über 1300 Leser-Kommentare zur Bundestrojaner-Meldung.Wenn stimmt, was der CCC behauptet, dann geschähe es allen Ertappten nur recht, dass sie sich für dieses weitreichende Überschreiten aller höchst-richterlich gesetzten Schranken rechtfertigen und vor allem verantworten müssten. Aber wenn es nicht stimmt, dann müsste der Aufschrei darüber genau so groß sein – dann wäre das alles nur eine Kampagne.

Die sonntägliche Aufregung wird sich kaum noch eindämmen lassen und durch die ganze Woche ziehen. Die Medienmaschine läuft. Unabhängig davon ist es schon interessant zu wissen, in wie vielen Fällen bundesdeutsche Ermittlungsbehörden schon fremde Computer ausspioniert haben und zu welchen Ergebnissen dies schließlich führte.

Die Leute vom CCC sind äußerst ernst zu nehmende Fachleute. Sie haben in ihrer Analyse klar beschrieben, dass der von ihnen entdeckte Trojaner einfach so Dateien auf seinem Wirtscomputer ablegen kann – und niemand wird später beweisen können, dass es der Trojaner war und nicht der Eigentümer des Rechners, der diese Dateien da abgelegt hat. Da kann einem also belastendes Material untergeschoben werden, das Unbescholtene zu Verdächtigen macht. Was, wenn auch die vom CCC analysierte Software so etwas Ähnliches ist? Wenn also jemand ein staatliches Schnüffelprogramm “aufgebohrt” und so erweitert hat… und niemand wird das später beweisen können…

So genau der CCC auch erklären kann, wie der digitale Schnüffler funktioniert – mindestens genauso viele Fragen lässt diese Geschichte trotzdem offen.

 

Rechte-Abgabe

Wer soll das eigentlich gut finden? Für die Chance, olympische Spiele auszurichten, müssen Staaten gegenüber den Olympia-Vermarktern einen Teil Ihrer Souveränität aufgeben. Nachzuhören und zu lesen beim Deutschlandfunk. In der Sendung „Hintergrund“ ging es am Dienstag um die Verträge, die abgeschlossen werden, wenn Städte sich darum bewerben, die Jugend der Welt zum sportlichen Wettstreit begrüßen zu dürfen: “Der Preis der Spiele” (Text des Beitrags, der Beitrag als MP3, jeweils auf dradio.de).

“Den Traum, einmal Olympia-Gastgeber zu sein, lassen sich die Regierungen auch einen Teil ihrer rechtlichen Souveränität kosten. Denn im Host-City-Vertrag garantiert die Bundesrepublik Deutschland, nicht nur eine weitgehende Steuerbefreiung, sondern auch, dass alle akkreditierten Personen, die über einen gültigen Reisepass und eine olympische Ausweis- und Akkreditierungskarte verfügen, in die Bundesrepublik einreisen können.

Sofern sie nicht zur visumfreien Einreise berechtigt sind, werden ihnen gebührenfreie Visa zur mehrfachen Einreise in die Bundesrepublik erteilt. Sind die Funktionäre Teil der offiziellen Olympiamannschaft ihres Landes, bezahlt der Steuerzahler auch noch ihre Flugtickets. Für diesen Personenkreis gilt auch die Befreiung von der Zoll- und Abgabenpflicht. Das heißt: Die olympische Entourage darf so viel ein- und ausführen wie sie will, es gelten keinerlei Zollbestimmungen. Dazu kommt: Die Funktionäre dürfen Familie und Freunde mitbringen, für die gelten dann die gleichen Bedingungen.”

Ganz offensichtlich geht es bei Olympia nicht um eine Spiele-Vergabe, sondern eher um eine Rechte-Abgabe.

Tja, es ist natürlich eine große Ehre und grundsätzlich eine tolle Sache, so eine Olympia-Sache – aber welchen Preis können Sportrechte-Agenturen und Management inzwischen verlangen? Die Deutsche Fußball-Liga (DFL) scheint da ja ähnlich rigoros zu sein, wie das NDR-Medienmagazin Zapp unlängst berichtete.

Lampen-Humor

Für die 75-Watt-Glühbirnen kommt am 1. September das europaweite Aus – jede Menge “Wie viele braucht man, um eine Glühbirne zu wechseln?”-Witze bleiben allerdings bis auf weiteres erhalten und werden auf einer speziellen Internetseite gesammelt.

Morgen, am 1. Septmber,  ist der Anfang vom Ende der 75-Watt-Glühbirnen. In der Europäischen Union dürfen die Lampen dann nicht mehr hergestellt und verkauft werden – Restbestände dürfen die Einzelhändler aber noch verticken. Nach der 100-Watt-Birne nun also der kleinere Bruder, im nächsten Jahr muss dann die 60-Watt-Funzel dran glauben. Die alten Glaskolben mit dem Leucht-Wendel gelten ja als Energiefresser. Ihre sichtbare Lichtausbeute liegt bei durchschnittlich 5 Prozent.

Verbraucher sollen künftig Energiesparlampen benutzen – angebliche Quecksilber-Belastung hin oder her. Wie gut immerhin, dass auch diese ein Gewinde haben und in Fassungen geschraubt werden – da muss man dann wenigstens nicht auch noch die ganzen doofen Glühlampenwitze entsorgen. Dieser hier zum Beispiel genießt Bestandsschutz:

Wie viele Analytische Philosophen braucht man, um eine Glühbirne auszuwechseln?

Keinen. Es handelt sich um ein Pseudo-Problem. Die Glühbirne glüht, um Licht abzustrahlen. Wenn sie kaputt ist und kein Licht mehr abstrahlt, dann ist es keine Glühbirne mehr, oder?

oder dieser hier:

Wie viele Gitarristen benötigt man, um eine kaputte Glühbirne auszuwechseln?

11. Einen, der die Birne einschraubt – und zehn, die sagen, mit dem Equipment hätten sie das auch gekonnt.

Tja, und alle Glühlampenwitze, die jemals erdacht wurden, gibt es auf dieser Internetseite da.

Ossis und Juristen

Link zur Radioglosse von Peter Zudeick zum Thema “Sind Ossis eine ethnische Minderheit?”

Zum Stuttgarter Urteil zur Frage, ob Ossis eine ethnische Minderheit sind, hat sich Radiokolumnist Peter Zudeick heute entscheidende Gedanken gemacht – und dabei auch gleich noch den Juristen an sich ordentlich einen mitgegeben. Die Rubrik “Auf ein Wort – Sind Ostdeutsche eine Volksstamm” von heute Abend (auf der Seite von ndr-info). Sehr schön.

Browserwahl

Microsoft muss ab Mittwoch Browser-Auswahlfenster einblenden.

Windows-Nutzer in Deutschland haben ab morgen die Wahl. Die Europäische Union hatte Microsoft dazu verdonnert, die Anwender selbst wählen zu lassen, mit welchem Programm sie sich Internetseiten anzeigen lassen wollen. Bislang ist in den Betriebssystem-Versionen aus Redmond der Internetexplorer als Standard eingestellt und ließ sich lange auch nicht entfernen. “Voll unfair für alle anderen, die gute Browser programmiert haben”, fand die EU-Kommission. Das Software-Unternehmen habe durch die Einbindung des IE einen unrechtmäßigen Wettbewerbsvorteil. Ergebnis: Microsoft lässt ab morgen ein Fenster einblenden, um in zufälliger Reihenfolge zwölf Browser aufzulisten, die es auch noch so gibt. Zum Beispiel:

browserweiche01
Das Browser-Auswahl-Fenster auf europäischen Windows-Bildschirmen bietet ab 17. März 2010 auch bisherige Exoten als Internet-Anzeige-Programme an.
browserweiche02
Aber auch die großen Browser stehen natürlich zur Auswahl - in welcher Reihenfolge die Links zu den Installationsdateien eingeblendet werden, entscheidet ein Zufallsgenerator. Fotos: Screenshots von browserchoice.eu

Ich nutze ja gern den Firefox, aber werde mir auch den einen oder anderen Exoten mal näher ansehen. Die Auswahlfenster werden in allen Windows-Versionen ab XP eingeblendet.

Ansehen kann man sich das schon mal auf browserchoice.eu.

Apfel-Fall

Updatemeldungsbanner

Frage an die Juristen unter uns:

Warnschild an einem Baum vor herabfallenden Äpfeln: “Wir bitten um ihr Verständnis, dass wir keine Haftung für herabfallende Äpfel übernehmen.”

Reicht es, ein Schild wie dieses an einen Apfelbaum zu pinnen, um sich jeglicher rechtlicher Ansprüche zu entledigen, die auf einen zukommen, wenn man ein gutgehendes Café betreibt und Gäste im Außenbereich platziert, die unter einem dicht behängten Apfelbaumzweig den sonnigen Nachmittag genießen, bis eine der herabfallenden Früchte einem zufälligen Opfer den Schädel spaltet? (Ja, das ist ein langer Satz, aber es geht ja auch um Juristisches… und nein, mir ist der oben geschilderte Fall nicht passiert, ich weiß auch nichts von einem derartigen Vorkommnis. Es ist nur eine theoretische Frage.)

Ergänzung (8.9.2008): Sehr viele Juristen scheinen hier ja nicht mitzulesen… Wie auch immer, in den Kommentaren fasse ich eine Stellungnahme zusammen: Die Sicherunsgpflicht ist mit dem Schild wohl erfüllt. Da spielen dann auch etwas ungelenke Formulierungen auf dem Aushang keine Rolle, denn schließlich übernimmt der Besitzer bestimmt nicht die Haftung für das Obst an sich, sondern eher für die Schäden, die dadurch entstehen….

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