Verwarnt

Im Fall der jahrelang misshandelten Lea-Marie aus Teterow hat das Amtsgericht Güstrow heute eine ehemalige Mitarbeiterin des Jugendamtes zu einer Geldstrafe auf Bewährung verurteilt. Die Frau muss den Betrag von zusammen 5000 Euro nur dann zahlen, wenn sie sich innerhalb eines Jahres etwas zuschulden kommen lässt. Unabhängig davon muss die 56-Jährige dem Mädchen 2000 Euro zahlen. Die Frau habe eine fahrlässige Körperverletzung durch Unterlassen begangen, urteilte das Gericht und verwarnte die Angeklagte.

Die eigene Mutter hatte ihre Tochter Lea-Marie mit heißem Wasser übergossen und dem Kind immer wieder Essigessenz und Kalkreiniger eingeflößt. Sie habe auf diese Weise Geld von einer Versicherung kassieren wollen. Lea-Marie wird ihr Leben lang an den Folgen leiden. Sie lebt inzwischen bei einer Pflegefamilie. Die Mutter wurde bereits zu neun Jahren Gefängnis verurteilt.

In der Urteilsbegründung hieß es, die Jugendamtsmitarbeitern hätte das Leiden des Mädchens abkürzen können, wenn sie den Hinweis einer Ärztin auf die Verletzungen des Kindes ordnungsgemäß an ihre Kollegen weitergeleitet hätte oder wenn sie sich selbst für das Kind eingesetzt hätte. Allerdings treffe auch die Ärzte eine Mitschuld. Rund 30 Mal hatte die Mutter ihre Tochter mit Verätzungen in Mund, Rachen und Speiseröhre in Krankenhäuser gebracht. Die Ärzte hätten unter anderem viel zu spät Rechtsmediziner eingeschaltet.

Die Mutter war mit ihrem verletzten Kind immer wieder zu anderen Kliniken gefahren, um wenig Verdacht zu erregen.

PS: Ich selbst war nicht im Gericht – denn ich arbeite jetzt ja in Schwerin. Darüber berichte ich bald mal mehr.

Autor: Christian

Der Verfasser aller Beiträge auf kohlhof.de

Ein Gedanke zu „Verwarnt“

  1. AHA!
    “Die Frau muss den Betrag von zusammen 5000 Euro nur dann zahlen, wenn sie sich innerhalb eines Jahres etwas zuschulden kommen lässt. Unabhängig davon muss die 56-Jährige dem Mädchen 2000 Euro zahlen. Die Frau habe eine fahrlässige Körperverletzung durch Unterlassen begangen, urteilte das Gericht und verwarnte die Angeklagte.”
    Darf sie weiterarbeiten? Was heißt, wenn sie sich etwas zuschulden kommen lässt? Wenn sie wieder mal nachlässig handelt und alles zu spät ist?
    Verstehe eine die Justiz! 2000 Euro für das Mädchen – na super, kann das Mädchen ja mal shoppen gehen, wenn sie groß genug ist.
    Und alle anderen tragen auch Schuld, genau, unfassbar!

Kommentare sind geschlossen.